24-10-2013, 13:04
(19-10-2013, 18:25)iglu schrieb:Zitat:Nun, jetzt musst Du nur noch die entsprechende gesetzliche Bestimmung bringen, wonach Überwachenlassen rechtswidrig ist, dann hast Du uns aber mal wieder belehrt
Die Überwachung eines Menschen ist sehr wohl rechtswidrig, weil das seine Persönlichkeitsrechte verletzt. Insofern wäre zumindest nach deutschem Recht der Straftatbestand der Nötigung oder des Versuchs dazu gegeben.
Wieder so einer, der sein "Recht für Hobbyjuristen ohne akademischen Hintergrund" noch nicht einmal richtig gelesen hat:
§240StGb
(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.
Auch hier die Frage: Wo ist hier Gewalt oder die Drohung eines empfindlichen Übels?
@Papa_1970: Ein gutes Zwischenergebnis für Dich! Ich würde ebenfalls zusehen, dass Du das mit der Dauer des Wochenendes noch eindeutig geklärt bekommst. Ansonsten lässt sich mit dem Ergebnis wohl gut leben.