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Beliebtes Thema: Grenzübertritte
#16
Habe dazu jetzt etwas von einem Anwalt gefunden:

Zitat:Nachfrage vom Fragesteller 26.04.2009 | 21:56

Sind in diesem SIS NUR EU Haftbefehle gespeichert oder sämtliche nationalen Haftbefehle ?

Ist Lettland an das SIS überhaupt angeschlossen ?
An EURICS ist Lettland offensichtlich nicht angeschlossen.

Danke.

Zitat:Antwort auf die Nachfrage vom Anwalt 27.04.2009 | 12:25

Sehr geehrter/e Fragesteller/in,

Im Jahre 2007 wurde als Zwischenlösung eine erweiterte Version des SIS I - das sogenannten "SIS one4all" - parallel zu den Arbeiten am SIS II entwickelt und mit September 2007 in Betrieb genommen. Diese Übergangslösung ermöglichte es nunmehr den neuen EU Mitgliedsstaaten, darunter auch Lettland ebenfalls am Schengener Fahndungsverbund teilzunehmen und stellte dies auch eine Grundvoraussetzung für den im Dezember 2007 erfolgten Wegfall der Grenzkontrollen zwischen den teilnehmenden Staaten dar. Lettland ist also an SIS-Fahndungssystem angeschlossen.

Im SIS werde nur die EU-Strafbefehle gespeichert. Dabei haben sich die EU-Staaten auf einen Straftatenkatalog geeinigt, auf die die Bestimmungen des europäischen Haftbefehls angewandt werden, d.h. die Begehung bzw. der Verdacht der Begehung eines der folgenden Delikte kann den Erlass eines Europäischen Haftbefehls auslösen. Eine Übergabe auf Grund eines Europäischen Haftbefehls erfolgt bei folgenden Straftaten:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Terrorismus
Menschenhandel
sexuelle Ausbeutung von Kindern und Kinderpornographie
illegaler Drogenhandel
illegaler Waffenhandel
Geldwäsche
Geldfälschung
Cyberkriminalität
Umweltkriminalität
Beihilfe zu illegaler Einreise und illegalem Aufenthalt
Mord
schwere Körperverletzung
illegaler Organ- und Gewebehandel
Entführung, Freiheitsberaubung und Geiselnahme
Rassismus und Fremdenfeindlichkeit
Diebstahl in organisierter Form und schwerer Raub
illegaler Handel mit Kulturgütern
Betrugsdelikte
Erpressung und Schutzgelderpressung
Produktpiraterie und Nachahmung
Fälschung von und Handel mit amtlichen Dokumenten
Fälschung von Zahlungsmitteln
illegaler Handel mit Hormonen und Wachstumsförderern
illegaler Handel mit nuklearen und radioaktiven Substanzen
Kraftfahrzeugkriminalität
Vergewaltigung
Brandstiftung
Verbrechen, die in die Zuständigkeit des internationalen Strafgerichtshofs fallen
Flugzeug- und Schiffsentführung

Mit dem europäischen Haftbefehl ist es nur noch notwendig, das die Straftat im Anklägerland unter Strafe steht und auf der Positivliste steht. Falls Sie wegen der in dem Katalog aufgeführte Tat gesucht werden, so wird in der Regel auch ein EU-Haftbefehl ausgestellt sein.

Soweit ich das verstanden habe, stehen nationale Haftbefehle nicht im SIS, soweit diese nicht im EU-Katalog geführt werden und ein Mindesstrafmaß von einem Jahr zu erwarten ist.

Schönen Gruß

Hornfrosch
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