24-10-2013, 17:13
So-
der Richter hat in der Sorgerechtssache immer noch nicht entschieden; da ich mit der Mutter immer noch verheiratet bin, haben wir auch gemeinsames Sorgerecht.
Heute bekomme ich eine Einladung zu einem Gespräch beim Jugendamt; es geht um die Jugendgerichtshilfe. Gegen meinen Sohn ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen einer Straftat nach BtMG.
Sollte ich daven den Richter informieren, der das Sorgerecht zu entscheiden hat?
Austriake
der Richter hat in der Sorgerechtssache immer noch nicht entschieden; da ich mit der Mutter immer noch verheiratet bin, haben wir auch gemeinsames Sorgerecht.
Heute bekomme ich eine Einladung zu einem Gespräch beim Jugendamt; es geht um die Jugendgerichtshilfe. Gegen meinen Sohn ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen einer Straftat nach BtMG.
Sollte ich daven den Richter informieren, der das Sorgerecht zu entscheiden hat?
Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1