24-10-2013, 20:07
(24-10-2013, 19:49)Petrus schrieb: Punkt 3 "mögliches Berufsverbot" kann allerdings ein Grund sein. Wenn jemand zB. in einem Bereich arbeitet, der durch eine eingetragene Vorstrafe unzugänglich wird, ist das einem Berufsverbot gleichzusetzen.wer sagt denn sowas?
Das Berufsverbot (§ 70 StGB) muss entweder schon in der Anklageschrift angeführt sein oder es muss auf die Möglichkeit einer Maßregelung nach 265 StPO hingewiesen werden.
Allein die Möglichkeit, aufgrund einer Bestrafung seine Arbeit zu verlieren, reicht natürlich nicht.