24-10-2013, 20:18
(24-10-2013, 20:07)Ibykus schrieb:(24-10-2013, 19:49)Petrus schrieb: Punkt 3 "mögliches Berufsverbot" kann allerdings ein Grund sein. Wenn jemand zB. in einem Bereich arbeitet, der durch eine eingetragene Vorstrafe unzugänglich wird, ist das einem Berufsverbot gleichzusetzen.wer sagt denn sowas?
Das Berufsverbot (§ 70 StGB) muss entweder schon in der Anklageschrift angeführt sein oder es muss auf die Möglichkeit einer Maßregelung nach 265 StPO hingewiesen werden.
Allein die Möglichkeit, aufgrund einer Bestrafung seine Arbeit zu verlieren, reicht natürlich nicht.
Deinem fundierten juristischen Wissen zolle ich natürlich jeden Respekt. Aber bei der Formulierung "das Verfahren zu einem Berufsverbot führen kann" liegt der Fokus klar auf der Wirkung der Strafe und nicht im Antrag. Und wenn die Strafe den Beruf unzugänglich macht, ist das wohl einem Berufsverbot gleichzusetzen - das heißt in der Härte viel extensiver, als die eigentliche Strafe. Daher bin ich der Meinung, dass man sich auf Pt.3 beziehen kann. Vielleicht wäre das auch einen Gang zum BGH wert, um die Sache zu klären - oder ist das irgendwo festgelegt oder bereits entschieden worden ?
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