24-10-2013, 21:35
Das Verfahren muss zu einem BerufsVERBOT(!) führen, Petrus, und nicht bloß zu einem BerufsVERLUST!
Das Berufsverbot muss dem Angeschuldigten angezeigt worden sein oder wenn es sich im Verfahren ergibt, dass es zu einer Anordnung einer Maßregel der Besserung und Sicherung (265 II) kommen kann (weil etwa die Staatsanwaltschaft in der Hauptverhandlung das beantragt).
Das Berufsverbot muss dem Angeschuldigten angezeigt worden sein oder wenn es sich im Verfahren ergibt, dass es zu einer Anordnung einer Maßregel der Besserung und Sicherung (265 II) kommen kann (weil etwa die Staatsanwaltschaft in der Hauptverhandlung das beantragt).