25-10-2013, 00:51
(24-10-2013, 19:49)Petrus schrieb: Selbst wenn das Gericht den Antrag ablehnt, lohnt er sich schon deshalb, weil er Kosten verursacht und das Verfahren in die Länge zieht.Na, also jedenfalls bei mir hat der Antrag 0,24 Minuten gedauert. Der StA murmelte irgendetwas und der richter unterbrach die Verhandlung. Dann gab es eine ca. 8.6 Minuten lange Verhandlungsunterbrechung und anschließend hat der Richter in 1,2 Minuten seinen ablehnenden Beschluß verkündet und begründet.
Ob das zu Mehrkosten geführt hat, weiß ich nicht, denn die hat eh die Staatskasse getragen....
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #