25-10-2013, 12:08
Hi @ all
Heute kam Post. Es erging eine Verfügung des OLG Nürnberg:
Dem Antragsteller wird aufgegeben, bis 28.10.2013 den Vollständigen BAföG-Bescheid nebst Berechnung vorzulegen.
Anmerkung:....und das 1 Jahr nach Verfahrensbeginn!!!
Das AG hat diesen Bescheid nie eingefordert.
Wir gehen nun davon aus, das das OLG die BAföG-Ansprüche auf Basis eines gesunden Kindes prüfen will und den Härtefallbetrag nicht als bedarfsdeckend ansieht.
Heute kam Post. Es erging eine Verfügung des OLG Nürnberg:
Dem Antragsteller wird aufgegeben, bis 28.10.2013 den Vollständigen BAföG-Bescheid nebst Berechnung vorzulegen.
Anmerkung:....und das 1 Jahr nach Verfahrensbeginn!!!
Das AG hat diesen Bescheid nie eingefordert.
Wir gehen nun davon aus, das das OLG die BAföG-Ansprüche auf Basis eines gesunden Kindes prüfen will und den Härtefallbetrag nicht als bedarfsdeckend ansieht.