25-10-2013, 14:18
Hallo,
ich würde mich sehr freuen, wenn ihr mir bei folgender Fragestellung/ Fall weiterhelfen könntet, ich habe dazu nichts brauchbares im Netz gefunden.
Fall:
Herr Bäcker und Frau Müller führen seit 10 Jahren eine eheähnliche Beziehung.
Beide wünschen sich ein Kind. Frau Müller wird im 12. Jahr schwanger und trennt sich im 6. Monat von Herrn Bäcker - sie zieht aus der gemeinsamen Wohung aus.
Herr Bäcker ist sich bewusst das er für Kindesunterhalt und Betreuungsunterhalt + Sonstiges zukünftig aufkommen muss.
Gemessen an den aktuellen Einkünften und unter Berücksichtigung eines Selbstbehalts von 1000 EUR wird er nicht in der Lage sein neben dem KU auch den Betreuungsunterhalt für Frau Müller komplett zu begleichen.
Es verbleibt ein Restbetrag für den BU der KM von ca. 300 € im ersten Jahr bzw. 1300 € pro Monat im zweiten und dritten Jahr nach der Geburt.
Herr Bäcker fragt sich jetzt folgendes:
a) Herr Bäcker hat ein liquides Vermögen von 75000 €.
Muss er diese Vermögen aufzehren, um den Restbetrag für den Betreuungsunterhalt der Kindsmutter zu bezahlen?
b) Herr Bäcker hat eine selbstgenutzte Eigentumswohung (50 qm).
Ist diese als Altersvorsorge geschützt oder muss er diese verkaufen um aus dem Erlös den Restbetrag für den Betreuungsunterhalt der Kindsmutter zu bezahlen?
Vielen Dank für Eure Hilfe und Ratschläge vorab!
Grüsse
ich würde mich sehr freuen, wenn ihr mir bei folgender Fragestellung/ Fall weiterhelfen könntet, ich habe dazu nichts brauchbares im Netz gefunden.
Fall:
Herr Bäcker und Frau Müller führen seit 10 Jahren eine eheähnliche Beziehung.
Beide wünschen sich ein Kind. Frau Müller wird im 12. Jahr schwanger und trennt sich im 6. Monat von Herrn Bäcker - sie zieht aus der gemeinsamen Wohung aus.
Herr Bäcker ist sich bewusst das er für Kindesunterhalt und Betreuungsunterhalt + Sonstiges zukünftig aufkommen muss.
Gemessen an den aktuellen Einkünften und unter Berücksichtigung eines Selbstbehalts von 1000 EUR wird er nicht in der Lage sein neben dem KU auch den Betreuungsunterhalt für Frau Müller komplett zu begleichen.
Es verbleibt ein Restbetrag für den BU der KM von ca. 300 € im ersten Jahr bzw. 1300 € pro Monat im zweiten und dritten Jahr nach der Geburt.
Herr Bäcker fragt sich jetzt folgendes:
a) Herr Bäcker hat ein liquides Vermögen von 75000 €.
Muss er diese Vermögen aufzehren, um den Restbetrag für den Betreuungsunterhalt der Kindsmutter zu bezahlen?
b) Herr Bäcker hat eine selbstgenutzte Eigentumswohung (50 qm).
Ist diese als Altersvorsorge geschützt oder muss er diese verkaufen um aus dem Erlös den Restbetrag für den Betreuungsunterhalt der Kindsmutter zu bezahlen?
Vielen Dank für Eure Hilfe und Ratschläge vorab!
Grüsse