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Vermögensverbrauch für den Betreuungsunterhalt?
#3
Hallo Hornfrosch,

diese Beitrag kannte ich auch schon - hier geht es im wesentlich um den KU den ich in meinem Beispiel als unstrittig, heisst bezahlbar unterstelle, weil ja auch vorrangig ggü. dem Betreuungsunterhalt.


Es geht in meinem Beispiel konkret um den Betreuungsunterhalt für die Kindesmutter.

Wenn dieser nicht komplett aus dem unterhaltspflichtigen Einkommen gedeckt werden kann, muss dann der Unterhaltspflichtige:

a) seinen Vermögensstamm zur Begleichung aufzehren (dies wäre z.B. beim KU der Fall)

b) wird sein Vermögen durch eine angemessene, selbstgenutzte Eigentumswohnung im Sinne einer Altersvorsorge geschützt?

Danke & Gruss
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RE: Vermögensverbrauch für den Betreuungsunterhalt? - von zahltag - 25-10-2013, 14:37
RE: Vermögensverbrauch für den Betreuungsunterhalt? - von Bügeleisen - 25-10-2013, 20:10

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