25-10-2013, 17:33
(25-10-2013, 14:11)Petrus schrieb: Mir ist ein Urteil des OLG Karlsruhe bekannt, in dem genau mit der Argumentation, Prozessrecht sei vor materiellem Recht anzuwenden, der nach materiellem Recht unteilbare Scheidungsverbund aufgetrennt wurde.da ging es vermutlich konkret darum, über welche der rechtshängigen Scheidungssachen vorrangig entschieden werden darf. Auch ein Scheidungsverfahren muss nach Maßgabe der Prozeßordnung abgewickelt werden.
Du bringst da wirklich was durcheinander!