25-10-2013, 20:13
(25-10-2013, 17:33)Ibykus schrieb:(25-10-2013, 14:11)Petrus schrieb: Prozessrecht sei vor materiellem Recht anzuwenden,da ging es vermutlich konkret darum, über welche der rechtshängigen Scheidungssachen vorrangig entschieden werden darf. ...
Du bringst da wirklich was durcheinander!
Nein bringe ich nicht. Ich kann Dir das Urteil zuschicken.
https://t.me/GenderFukc