25-10-2013, 20:50
(25-10-2013, 15:51)MitGlied schrieb: Dann wartet man 2 Jahre in denen man auch unter dem Selbstbehalt für BU bleibt und sobald die Einkommensauskunft durch ist, kann man es riskieren wieder finanziell durchzustarten.
Das muss längerfristig angelegt werden, denn der Unterhalt an die Ex dauert mindestens drei Jahre, sehr wahrscheinlich wird noch ein teilweiser Anspruch noch weitere Jahre laufen.
Gemindert wird das durch den Kindesunterhalt, der grundsätzlich weit höher ausfällt wie vorher gedacht. Denn da wird gerade in den frühen Jahren einiges dazuaddiert, z.B. Erstausstattung, Betreuungskosten. Die sind oft richtig saftig.
Nicht genannt wurde bisher der Faktor Elterngeld, das könnte das erste Jahr hinsichtlich Betreuungsunterhaltsforderungen etwas entspannen.
Hornfrosch, Vorsicht mit Vollzitaten fremder Inhalte - das Urheberrecht sagt dazu "nö" und es entsteht ein Unterlassungsanspruch. Ein Link mit kurzem Eigenkommentar ist besser.
Zitat:Habt ihr vielleicht noch ein paar Tipps was Herr Bäcker im Vorfeld (Geburt) noch alles in die Wege leiten bzw. unterlassen sollte, um die eigene Position ggü. der Kindesmutter/Jugendamt zukünftig zu stärken?
Kreide fressen, bestes Einvernehmen mit der Mutter erreichen oder wenigstens vorspielen. Frau Müller kennt nach so vielen Jahren vermutlich alle Interna von Herrn Bäcker und weiss, wo sie Daumenschrauben ansetzen kann, wo sein Geld ist, wieviel es ist und wird wie üblich in solchen Fällen nicht zögern, dieses Wissen rücksichtslos für ihre Zwecke einzusetzen.
Das Unglück der Vaterschaft ist nun mal passiert, der Kindesunterhalt wird die nächsten Jahrzehnte gnadenlos durchgesetzt werden, die letzten Euro werden wenigstens für einige Jahren für den Betreuungsunterhalt draufgehen. So viel ist daran nicht zu mehr zu ändern, wenn man sein Leben nicht radikal umstellen will.