25-10-2013, 22:01
(25-10-2013, 18:51)sorglos schrieb:alles klaro - dann ging es bei dir nicht um § 70, sondern eher um §§ 63, 64 StGB!(25-10-2013, 14:10)Ibykus schrieb: Da hat das Gericht vermutlich geprüft, ob das Verfahren zu einem Berufsverbot führen könnte, ....You Made my Day![]()
Als Beruf hatte ich zu dem Zeitpunkt "Väterfreiheitskämpfer" angegeben.
Wundert mich gar nicht

Petrus schrieb:Nein bringe ich nicht. Ich kann Dir das Urteil zuschicken.na dann mal los!