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Vermögensverbrauch für den Betreuungsunterhalt?
#15
Da ich mich viel mit Immobilien in Bezug auf Trennungen auseinandergesetzt habe, hier vielleicht noch eine Info:

Eine selbstgenutzte oder auch fremdvermietete Immobilie muss nicht zwingend von Nachteil sein. Man braucht aber auf jeden Fall Nerven und jede Menge Geduld!
Angriffe auf Immobilien unternehmen gegnerische Anwälte sehr gerne, kommen aber oft nicht zum Abschluss, weil diese Angriffe nicht zuende gedacht werden.

Wegen des BU kann m.E. die Immobilie nicht angegriffen werden. Laufen aber Schulden bei KU auf, dann geht das rein theoretisch schon.
Das läuft meist so ab, dass die gegnerischen Anwälte der Ex vorschlagen, die Kinder mit einer Höhe von X Euro in das Grundbuch einzutragen.

Nun erst einmal "Schock, schwere Not" beim Besitzer der Immobilie, denn er hat Angst, dass diese nun zwangsversteigert werden könnte.
Dem ist mitnichten so. Da der Kindesunterhalt ein Anspruch der Kinder ist und nicht der Mutter (die lediglich den KU ausgibt .. Grins) kann durch die Eintragung der Kinder ins Grundbuch nicht vollstreckt werden, da es kein einseitig vorteilhaftes Rechtsgeschäft ist.

Denn dadurch würden die Kinder Besitzer des Hauses, (nicht die Mutter war ja eingetragen, sondern die Kinder), und somit würden die Kinder aber nicht nur vom Haus partizipieren, sondern auch Verpflichtungen eingehen. Diese entsteht schon bei der Zahlung von Grundsteuer.
Das reicht aus, um hier sagen zu können, dass zumindest bis zum 18.LJ der Kinder keine Gefahr besteht.

Leider weckt eine Immobilie natürlich die Gier Alimentierter. Vorsicht, wenn Forderungen die tituliert werden in irgendeiner Form auftreten. Dann kann die Ex sich eintragen lassen und die Zwangsvollstreckung erwirken.

Wird also der Unterhaltsschuldner in einer Notsituation am Schlafittchen gepackt und kann Unterhaltsforderungen nicht nachkommen und schafft es die KM eine Titulierung zu erlangen (oder das JA), dann könnte sie sich im Grundbuch eintragen lassen.

Hiervor kann man sich nur schützen, wenn man einen Schutzeintrag im Grundbuch vornimmt. Beispielsweise eine Person aus der Familie, die man im 1. Rang mit einem entsprechend hohen Betrag (am besten bis zur Schornsteinspitze) eintragen lässt. Bitte den Betrag beim Notar als unverzinst eintragen lassen.
Man ist allerdings dann tatsächlich in der Schuld dessen, der eingetragen wurde. Selbstredend, dass tatsächlich kein Geld floss, aber diese Person könnte natürlich den Betrag einfordern. Also besser nur die Oma oder den Opa nehmen. Die hat meist noch Benehmen ;-)

Nun kann man auch aus dem 2. oder 3. Rang heraus die Zwangsversteigerung beantragen. Man bekommt natürlich trotzdem nichts, weil der vorrangig eingetragene das Geld bekäme. Insofern dürfte sich dann diese Gefahr erledigt haben.

Zu der Rentenversicherung: Nur weil es eine Rentenversicherung ist, ist diese nicht grundsätzlich unantastbar. Hat man vor, diese zu schützen und will sie unbedingt tatsächlich bis zur Rente weiter führen (und kann sie nicht mehr verstecken - was im Übrigen recht einfach ist), dann bitte sofort folgendes tun:

Die Versicherung anrufen und ein Formular anfordern dass einen Verfügungsverzicht beinhaltet. Sobald dieses Formular bei der Versicherung ist, kann aus dem Vertrag heraus kein Rückkaufswert mehr generiert werden! Das Geld verbleibt in jeem Fall (!) bei der Versicherung. Ähnlich wie bei einer Rürup-Rente. Erst bei regulärer Auszahlung des Vertrages kommt man wieder an sein Geld und auch dann kann dieses niemand pfänden, denn der Verfügungsverzicht bezieht sich auch auf die Leistungshase.

Die Versicherung kann also gerettet werden.
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RE: Vermögensverbrauch für den Betreuungsunterhalt? - von Bügeleisen - 25-10-2013, 20:10
RE: Vermögensverbrauch für den Betreuungsunterhalt? - von Nappo - 25-10-2013, 22:11

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