Hallo @ll: Heute habe ich mal wieder Post vom Amstgericht erhalten. Der Anhörungstermin ist auf den 05.12. verschoben worden. Anbei auch ein Schriftstück des Anwalts der KM.
Folgendes:
Zur Bergründung wird vorläufig wie folgt ausgeführt:
Der Antragsteller hat bekundet, nach Erhalt des sgr des Kindes xxx nach Belieben ohne vorherige Absprache mit der Antragsgegnerin aus dem Kindergarten abzuholen.
Der Antragssteller hält jetzt schon keinerlei Absprachen mit der Antragsgegnerin bezgl. des Kindes xxx ein und informiert diese nicht einmal, wenn das Kind während des im Rahmen der Besuchsumgangsregelung stattfindenden Aufenthaltes bei diesem erkrankt. Er hat z.B. bei Erkrankung des Kindes während des Aufenthaltes bei ihm diesem Medikamente in zu hoher Dosis verabreicht. Der Antragssteller möchte nach Erhalt des sgr am liebsten alle Angelegenheiten betreffend das Kind - sowohl Angelegenheiten von alltäglicher als auch von wesentlicher Bedeutung für das Kind - ohne Absprache mit der Antragsgegnerin als Kindesmutter alleine entscheiden können, angefangen vom Haarschnitt, über die Bekleidung bis hin zur Wahl des Kindergartenplatzes. Dieses liegt nach Auffassung der Antragsgegnerin die Gefahr, dass das gemeinsame Kind bei Unstimmigkeiten zwischen die Fronten der Verfahrensbeteiligten gerät und dadurch erheblichen Schaden erleiden könnte.
Ich bin fast umgefallen, als ich diese wirklich haltlosen Lügen gelesen habe. Unser Sohn ist fast den halben Monat bei mir und jetzt muss ich mir diesen Scheiß reinziehen.
Welche Möglichkeiten habe ich ohne einen richtigen Streit vor dem FamG anzuzetteln (wohl vom Anw. gewollt)? Muss ich auf die Vorwürfe eingehen? Übrigens kann ich die Anschuldigungen wiederlegen, muss dafür aber weit ausholen.
Wird im vorfeld die Tagesmutter und die KITA vom Jugendamt befragt? Hab mir hier nie etwas zu Schulden kommen lassen.
Ich geh mal kurz Kotzen.
Danke für die zahlreichen Tipps :-)
Folgendes:
Zur Bergründung wird vorläufig wie folgt ausgeführt:
Der Antragsteller hat bekundet, nach Erhalt des sgr des Kindes xxx nach Belieben ohne vorherige Absprache mit der Antragsgegnerin aus dem Kindergarten abzuholen.
Der Antragssteller hält jetzt schon keinerlei Absprachen mit der Antragsgegnerin bezgl. des Kindes xxx ein und informiert diese nicht einmal, wenn das Kind während des im Rahmen der Besuchsumgangsregelung stattfindenden Aufenthaltes bei diesem erkrankt. Er hat z.B. bei Erkrankung des Kindes während des Aufenthaltes bei ihm diesem Medikamente in zu hoher Dosis verabreicht. Der Antragssteller möchte nach Erhalt des sgr am liebsten alle Angelegenheiten betreffend das Kind - sowohl Angelegenheiten von alltäglicher als auch von wesentlicher Bedeutung für das Kind - ohne Absprache mit der Antragsgegnerin als Kindesmutter alleine entscheiden können, angefangen vom Haarschnitt, über die Bekleidung bis hin zur Wahl des Kindergartenplatzes. Dieses liegt nach Auffassung der Antragsgegnerin die Gefahr, dass das gemeinsame Kind bei Unstimmigkeiten zwischen die Fronten der Verfahrensbeteiligten gerät und dadurch erheblichen Schaden erleiden könnte.
Ich bin fast umgefallen, als ich diese wirklich haltlosen Lügen gelesen habe. Unser Sohn ist fast den halben Monat bei mir und jetzt muss ich mir diesen Scheiß reinziehen.
Welche Möglichkeiten habe ich ohne einen richtigen Streit vor dem FamG anzuzetteln (wohl vom Anw. gewollt)? Muss ich auf die Vorwürfe eingehen? Übrigens kann ich die Anschuldigungen wiederlegen, muss dafür aber weit ausholen.
Wird im vorfeld die Tagesmutter und die KITA vom Jugendamt befragt? Hab mir hier nie etwas zu Schulden kommen lassen.
Ich geh mal kurz Kotzen.
Danke für die zahlreichen Tipps :-)