26-10-2013, 19:15 
		
	
	
		Schreib doch einfach, dass du den Ausführungen der Gegenseite keinen wahrheitsgemäßen Inhalt entnehmen kannst, und dass du dieses - sofern das Gericht es für notwendig erachtet - auch belegen kannst.
	
	
	
	
	
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					Null Uhr - 19.05.2013 die Lange Nacht des Sorgerechts
				 
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