Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Stundung des Unterhaltsvorschußes
#5
Hallo Siebenberg,

bei mir war es seinerzeit so, dass das JA Unterhaltsvorschuss geleistet hat, ich diesen aber nie zurückzahlen musste, da ich zu dieser Zeit zu wenig einkommen hatte, um Unterhalt zu leisten.

Als ich nach Ausbildung / Arbeitslosigkeit anfing, Geld zu verdienen und Unterhalt zu zahlen, wollte das JA für einige Monate UV zurückhaben.

Ich habe diesen naiver-weise zunächst zurückgezahlt.
Etwas später wurde mir klar, dass ich bei meinem geringen Einkommen zu keinen Unterhaltszahlungen verpflichtet gewesen war. Das habe ich dem JA dargelegt und die Rückzahlung des von mir gezahlten Betrages verlangt. Ich habe das Geld auch zurückbekommen.


Es handelte sich allerdings nur um einen Betrag von weniger als 1000,- €.

Ich glaube daher, dass die Rückzahlung des UV nur dann korrekt ist, wenn man zum Zeitpunkt der Leistung selber Unterhalt hätte zahlen können.

Gruß
Tora
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Stundung des Unterhaltsvorschußes - von Bügeleisen - 27-10-2013, 15:33
RE: Stundung des Unterhaltsvorschußes - von tora17653 - 27-10-2013, 16:03
RE: Stundung des Unterhaltsvorschußes - von Bernie - 30-10-2013, 12:45

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Stundung und Anerkennung der Schulden UV? Toraka 12 4.538 22-12-2020, 12:04
Letzter Beitrag: Toraka

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 3 Gast/Gäste