27-10-2013, 17:12
Bei mir eingetroffen am 23.10.2013
Sehr geehrter Herr Nappo,
Sie haben nach Mitteilung der KM seit Juni 2013 (Zahlungsbeginn der Einstellungsauflage) für die Monate August und Oktober zu wenig gezahlt.
...
...
Wenn dies so bleibt, werde ich das Verfahren in zwei Wochen fortsetzen.
Mit freundlichen Grüßen
Richter Borkenkäfer
Meine Antwort, die erst nächste Woche raus geht:
(Briefkopf "Väterwiderstand")
Amtsgericht
Juristenallee 1-287
Entenhausen
Betreff/Vorgang Unser Zeichen Ihr Schreiben vom
007 Kindesunterhalt
Strafverfahren gegen Nappo wg. angebl. Unterhaltspflichtverletzung
Sehr geehrter Herr Borkenkäfer,
nachdem die Kindesmutter aus ihrem diesjährigen XXX-Urlaub zurück gekehrt ist, hat sie vermutlich den in Teilen dafür verwendeten Kindesunterhalt auf ihren Kontoauszügen „übersehen“.
Gerne würde ich dieser Überforderung entgegen kommen und die Kinder zur Entlastung im Rahmen des Wechselmodells nehmen, aber dann würde ja der Geldfluss für die bedürftige Pädagogin zumindest eingedämmt.
Für den Zeitraum Juni bis Oktober 2013 ergibt sich laut der Ausfertigung des Beschlusses vom 00.00.2013 ein zu zahlender Gesamtbetrag von 2.650 Euro.
An den beiliegenden Quittungen wird die Zahlung des Gesamtbetrages nachgewiesen, weshalb die Kindesmutter mit ihrer Benachrichtigung an das Gericht falsch lag.
Sie kann sich nun wieder der „Erziehung“ der mittlerweile an PAS (Parential Alienation Syndrom) leidenden Kinder widmen und dem weiteren Kindesentzug sowie ihren Schülern, denen sie bei Bedarf mit Pflastern den Mund zuklebt.
Da das ja genauso unwichtig ist, wie das Ignorieren gerichtlicher Vergleiche in Sachen Kindesumgang aus den Jahren 2007 und 2009, betrachten Sie diese Ausführungen bitte lediglich als „Füllzeichen“.
Mit freundlichen Grüßen
(Nappo)
Autor des Buches : Deutschland Deine Väter….ausgesperrt und abkassiert
(Demnächst im Handel erhältlich)
Sehr geehrter Herr Nappo,
Sie haben nach Mitteilung der KM seit Juni 2013 (Zahlungsbeginn der Einstellungsauflage) für die Monate August und Oktober zu wenig gezahlt.
...
...
Wenn dies so bleibt, werde ich das Verfahren in zwei Wochen fortsetzen.
Mit freundlichen Grüßen
Richter Borkenkäfer
Meine Antwort, die erst nächste Woche raus geht:
(Briefkopf "Väterwiderstand")
Amtsgericht
Juristenallee 1-287
Entenhausen
Betreff/Vorgang Unser Zeichen Ihr Schreiben vom
007 Kindesunterhalt
Strafverfahren gegen Nappo wg. angebl. Unterhaltspflichtverletzung
Sehr geehrter Herr Borkenkäfer,
nachdem die Kindesmutter aus ihrem diesjährigen XXX-Urlaub zurück gekehrt ist, hat sie vermutlich den in Teilen dafür verwendeten Kindesunterhalt auf ihren Kontoauszügen „übersehen“.
Gerne würde ich dieser Überforderung entgegen kommen und die Kinder zur Entlastung im Rahmen des Wechselmodells nehmen, aber dann würde ja der Geldfluss für die bedürftige Pädagogin zumindest eingedämmt.
Für den Zeitraum Juni bis Oktober 2013 ergibt sich laut der Ausfertigung des Beschlusses vom 00.00.2013 ein zu zahlender Gesamtbetrag von 2.650 Euro.
An den beiliegenden Quittungen wird die Zahlung des Gesamtbetrages nachgewiesen, weshalb die Kindesmutter mit ihrer Benachrichtigung an das Gericht falsch lag.
Sie kann sich nun wieder der „Erziehung“ der mittlerweile an PAS (Parential Alienation Syndrom) leidenden Kinder widmen und dem weiteren Kindesentzug sowie ihren Schülern, denen sie bei Bedarf mit Pflastern den Mund zuklebt.
Da das ja genauso unwichtig ist, wie das Ignorieren gerichtlicher Vergleiche in Sachen Kindesumgang aus den Jahren 2007 und 2009, betrachten Sie diese Ausführungen bitte lediglich als „Füllzeichen“.
Mit freundlichen Grüßen
(Nappo)
Autor des Buches : Deutschland Deine Väter….ausgesperrt und abkassiert
(Demnächst im Handel erhältlich)