(27-10-2013, 20:20)Nappo schrieb: @Arminius: Sollten die sich diese Frechheit theoretisch erlauben, können sie gerne das Verfahren wieder aufnehmen.
@Nappo: Ich schicke meine Schreiben an die KM oder ans JA wenn Sie einen wichtigen Inhalt beinhalten immer per GVZ.
Sollte die STA bei einem Prozess sagen das haben Sie ja gar nicht gesagt dann kann ich immer meine Schreiben nehmen beglaubigt von einem GVZ.
Das ist übrigens die einzig sichere Methode. (Nach meinem Kenntnisstand!)