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Stundung des Unterhaltsvorschußes
#9
Genau an dem Punkt trifft viele eben die "gesteigerte Erwerbsobliegenheit". Es reicht eben nicht zu sagen "Hab kein Geld, hier ist mein ALG 2 Bescheid". Die meisten müssen nachweisen, dass sie trotz erheblicher Bemühungen keinen Job gefunden haben, der ihnen die Zahlung von KU ermöglicht hätte.
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RE: Stundung des Unterhaltsvorschußes - von Bügeleisen - 27-10-2013, 15:33
RE: Stundung des Unterhaltsvorschußes - von Jessy - 28-10-2013, 12:39
RE: Stundung des Unterhaltsvorschußes - von Bernie - 30-10-2013, 12:45

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