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Anspruch auf Pflichtverteidiger im STGB 170
#23
(28-10-2013, 13:23)Petrus schrieb: Ich bin immer noch der Meinung, dass man diese Konstellation "STGB § 170 Verurteilung führt zum Ausschluss aus einer Berufsgruppe" bzgl. einem Recht auf einen Pflichtverteidiger prüfen muss.
Natürlich! Nämlich dann, wenn die Staatsanwaltsch das fordert oder es sich aus den Umständen in der Hauptverhandlung ergibt. Sonst nicht. Und schon gar nicht deswegen, weil eine Verurteilung den Verlust des Berufes (= jede auf Erwerb gerichtete Tätigkeit, die auf Dauer angelegt ist und der Schaffung und Erhaltung der Lebensgrundlage dient -BVerfG ich weiss nicht mehr wo-) zur Folge haben kann.

Petrus schrieb:Wenn der Gesetzestext des STPO § 140 das in direkter Form nicht hergibt, weil es ausschließlich um STGB § 70 Verbote geht, und damit eine Regelungslücke besteht....
man, man, lieber Petrus! Du jonglierst hier aber mit Begriffen, über deren Sinn und Bedeutung Du Dich schon vor Verwendung ein wenig schlau lesen solltest!
Hier liegt weder eine Regelungslücke vor, noch sind Gesetze dazu da, konkrete Sachverhalte zu regeln. Gesetzen liegt ein Sinn zugrunde, den der Gesetzgeber -mal gut, mal weniger gut (oder treffend)- formuliert.

Petrus schrieb:muss anbetrachts der Konsequenzen eine Interpretation oder ein Beschluss in der Sache erstellt werden.
am Besten von denen, die etwas davon verstehen Wink

Petrus schrieb:Manchmal widersprechen sich die Gesetze ja auch ...
da fallen mir aber nicht viele ein - eigentlich kenne ich solche Gesetze gar nicht.

Petrus schrieb:.... und durch Verweigerung des Pflichtverteidigers werden bei den weit greifenden Konsequenzen des Urteils Grundrechte des Angeklagten verletzt.
sagen wir mal, es wird in Grundrechte eingegriffen (es werden Grundrechte "tangiert").
Wenn man sich in seinen Grundrechten verletzt fühlt, hat man die Möglichkeit, Rechtsmittel gg die Entscheidung einzulegen - natürlich nicht nur dann!

Hast Du Dir eigentlich auch einmal Gedanken darüber gemacht, warum der Gesetzgeber bei einfachen Vergehen einen Pflichtverteidiger u.A. nur bei "Berufsverboten" zulassen will?
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