28-10-2013, 17:28
(28-10-2013, 17:24)Simon ii schrieb: Wenn U-Vorschuß gezahlt wird, ist der Vater nicht leistungsfähig und braucht deswegen auch keinen Unterhalt zu zahlen.Das ist in dieser Ausprägung nicht richtig.
Das JA zahlt immer dann, wenn der Vater nicht oder zuwenig bezahlt.
Egal ob er nicht kann oder nicht will.
Einen Beleg dafür, dass er nicht konnte, beinhaltet das nicht.
Was aber wiederum nicht heißen soll, dass die JÄmter nicht trotzdem gerne und oft lügen und betrügen.