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Stundung des Unterhaltsvorschußes
#13
Das ist doch nicht die Frage.
Tatsache ist aber, dass das JA sofort anfängt zu zahlen, wenn die Mutter das beantragt.
Ob er (tatsächlich oder aus Sicht des JA) leistungsfähig ist oder nicht, spielt dabei zunächst keine Rolle.

Der Zirkelschluss: "Ich zahle nicht, dann zahlt das JA und damit ist erwiesen, dass ich nicht zahlen kann" funktioniert jedenfalls nicht.
Das wäre auch etwas zu einfach.
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RE: Stundung des Unterhaltsvorschußes - von Bügeleisen - 27-10-2013, 15:33
RE: Stundung des Unterhaltsvorschußes - von beppo - 28-10-2013, 17:37
RE: Stundung des Unterhaltsvorschußes - von Bernie - 30-10-2013, 12:45

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