29-10-2013, 10:51
Selbst wenn die Gegenseite auf irgendwelchen Wegen erfahren hat (ich hoffe, du hast nicht selber etwas verlauten lassen), dass dein Einkommen gestiegen ist: Es sind weniger wie 10% Steigerung. Damit ist die Einkommensänderung nicht wesentlich. Wenn sich Unterhalt ändert, nehmen Richter 10% als Relevanzschwelle.