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Stundung des Unterhaltsvorschußes
#14
(28-10-2013, 17:37)beppo schrieb: Das ist doch nicht die Frage.
Tatsache ist aber, dass das JA sofort anfängt zu zahlen, wenn die Mutter das beantragt.
Ob er (tatsächlich oder aus Sicht des JA) leistungsfähig ist oder nicht, spielt dabei zunächst keine Rolle.

Der Zirkelschluss: "Ich zahle nicht, dann zahlt das JA und damit ist erwiesen, dass ich nicht zahlen kann" funktioniert jedenfalls nicht.
Das wäre auch etwas zu einfach.

Es geht doch gar nicht darum, ob das JA die Zahlung beginnt, sondern darum, ob für den Vater Schulden auflaufen.

Schulden laufen aber nur dann auf, wenn es einen Titel gibt.

Das JA versucht fast immer, einen Titel zu erzwingen, und das selbst dann, wenn der Vater nicht leistungsfähig ist.

Darum geht es!

Simon II
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