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KU: erneute Auskunft vor Ablauf 2-Jahresfrist?
#7
(29-10-2013, 10:51)p schrieb: Selbst wenn die Gegenseite auf irgendwelchen Wegen erfahren hat (ich hoffe, du hast nicht selber etwas verlauten lassen), dass dein Einkommen gestiegen ist: Es sind weniger wie 10% Steigerung. Damit ist die Einkommensänderung nicht wesentlich. Wenn sich Unterhalt ändert, nehmen Richter 10% als Relevanzschwelle.

Vorsicht: Die Frage ist, worauf sich diese 10%-Schwelle bezieht!

Meines Wissens bezieht sie sich auf die Erhöhung der Unterhaltssumme und nicht auf die Erhöhung der Netto-Einkommenssumme.

Simon II
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RE: KU: erneute Auskunft vor Ablauf 2-Jahresfrist? - von Simon ii - 29-10-2013, 12:58

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