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KU: erneute Auskunft vor Ablauf 2-Jahresfrist?
#8
(29-10-2013, 10:58)sorglos schrieb: 1. Wie soll ich darauf reagieren?
Einzeiler: Auskunft wurde im Monat XX.2012 erteilt. Nächste Auskunft erfolgt Monat YY.2014

Fast richtig. Besser ist so etwas:

Zitat:"Die von Ihnen erwünschte Auskunft wurde im Monat 2012/XX erteilt, weswegen ich Ihrer erneuten Auskunftsforderung vom XX.XX.2013 nicht Folge leisten werde."

Zu dem Satz: "Nächste Auskunft erfolgt Monat YY.2014".

Warum willst Du irgendetwas für die Zukunft versprechen? Die sollen sich gefälligst selbst darum kümmern!

Simon II
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RE: KU: erneute Auskunft vor Ablauf 2-Jahresfrist? - von Simon ii - 29-10-2013, 13:03

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