29-10-2013, 18:17
(29-10-2013, 16:59)sorglos schrieb: Du kannst das mit deinem Verfahren doch gar nicht "beweisen", denn dein Verfahren ist doch schon längst in das "normale" strittige Verfahren übergegangen.was festzustellen Dir aber nur möglich ist, weil ich es veröffentlicht habe.
Heute erhalte ich einen Anruf eines mitsorgeberechtigten Vaters, der unterhaltsrechtlich zerlegt wird und der die Welt nicht mehr versteht, weil die Mutter seiner Kinder zu Allem auch noch den Umgang boykottiert und seine Ordnungsgeldanträge dagegen "im Sande verlaufen".
Man kämpft gegen Windmühlen glaube ich und stelle mir die Frage nach dem Sinn des Zeitaufwandes, der ja die eigene Lebensqualität nicht gerade erhöht.