29-10-2013, 18:59
Vereinfachte Verfahren im Familienrecht waren immer schon verlogene Rohrkrepierer. Das ist den Familienrechtsroben altbekannt aus dem "vereinfachten Verfahren" zur Unterhaltsfestsetzung nach § 249 FamFG, das sogar alle paar Jahre reformiert wird um damit es endlich mal zündet. Was es noch nie getan hat, in diesem Fall allerdings zum Glück.
Soll'ne sich halt zu Tode verhandeln...
Soll'ne sich halt zu Tode verhandeln...