29-10-2013, 20:23
Stimmt so nicht ganz:
Für den gezahlten Schadensersatz kann die Falschbeschuldigerin durchaus in Regress vom Staat genommen werden, was ich bei der Gebährerin von mittlerweile 3 Kindern allerdings als (fast) aussichtsloses Unterfangen einschätze.
Auch der falschbeschuldigte Vater könnte zivilrechtlich die (verlorene) Tochter in Regress nehmen, was vielleicht sogar schlauer wäre ...
Ich hätte als Betroffener wenig Bedenken in diesem Fall.
(29-10-2013, 13:57)MitGlied schrieb: Is klar:
7 Jahre Kosten für die Haft, danach Schadenersatz für die 7 Jahre an einen zu Unrecht verurteilten Mann. ...
Für den gezahlten Schadensersatz kann die Falschbeschuldigerin durchaus in Regress vom Staat genommen werden, was ich bei der Gebährerin von mittlerweile 3 Kindern allerdings als (fast) aussichtsloses Unterfangen einschätze.
Auch der falschbeschuldigte Vater könnte zivilrechtlich die (verlorene) Tochter in Regress nehmen, was vielleicht sogar schlauer wäre ...
Ich hätte als Betroffener wenig Bedenken in diesem Fall.