29-10-2013, 21:27
Wenn da nichts zu holen ist, nutzt auch das Zvilrecht nichts. Wäre ich dieser Vater, würde ich vorsichtig sein. Alte Lügen zurückzunehmen ist einfach, wenn man dafür straflos bleibt. Die Tochter soll das nächste Jahrzehnt erst einmal mit tätiger Reue verbringen, bevor da irgendein Versuch von Aufarbeitung des persönlichen Verhältnisses ins Auge gefasst werden kann. Sieben Jahre Gefängnis plus fünf Jahre Führungaufsicht - tätige Reue würde kräftiges Engagement darstellen müssen, um dem auch nur ein bisschen etwas entgegenzusetzen.
So lange zu warten, bis die Lüge verjährt ist - das setzt der auslösenden Lüge noch einen drauf. Wenn die Dame erst dann den Mund aufmacht, nachdem sie ihren dicken Hintern vor den Folgen der eigenen Lügen in Sicherheit gebracht hat, dann sind ihre Worte nach wie vor wertlos. Vielleicht hat sie Schiss, dass sie nur den Pflichtteil erbt und will deshalb gut Wetter machen. Ich misstraue dieser Jammerei über das eigene Versagen.
So lange zu warten, bis die Lüge verjährt ist - das setzt der auslösenden Lüge noch einen drauf. Wenn die Dame erst dann den Mund aufmacht, nachdem sie ihren dicken Hintern vor den Folgen der eigenen Lügen in Sicherheit gebracht hat, dann sind ihre Worte nach wie vor wertlos. Vielleicht hat sie Schiss, dass sie nur den Pflichtteil erbt und will deshalb gut Wetter machen. Ich misstraue dieser Jammerei über das eigene Versagen.