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Stundung des Unterhaltsvorschußes
#19
Wie läuft das denn generell ab.
Also laufender KU geht vor UVG-Rückzahlung.
Was ist denn wenn man bei der UVG-Kasse Schulden hat und an die KM Unterhaltsschulden zurückzahlen muss. Gibt es den Fall? Oder geht alles erst einmal an die UVG-Kasse?
Wird eine Ratenzahlung beim Gericht geregelt?

Gruß, Bernie
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Nachrichten in diesem Thema
RE: Stundung des Unterhaltsvorschußes - von Bügeleisen - 27-10-2013, 15:33
RE: Stundung des Unterhaltsvorschußes - von Bernie - 30-10-2013, 12:45

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