30-10-2013, 12:52
das klingt nicht nur gut, sondern unbedingt überzeugend.
Man könnte noch anfügen, dass ganz oft selbst die zuständigen Gerichte (Amtsgerichte wie Landgerichte (aber auch OLG's) nicht in der Lage sind, berufungs-/ revisionssichere Entscheidungen zu treffen.
Beispiele gibt es ja reichlich.
Das Urteil und die darin vertretene Rechtsauffassung zum 140 Abs. 2 StPO war mir nicht bekannt und ich empfehle dringend zu beachten, dass Richter angreifbar sind, die ihre Pflicht zur Ermessensausübung verletzen, da sie ja nicht nur auf Antrag des Angeklagten, sondern auch von Amts wegen einen Pflichtverteidiger zu bestellen haben, wenn die Voraussetzungen vorliegen.
Interessant zu lesen auch Anwalt.de
Damit gilt für alle betroffenen Väter: Feuer frei!
Danke, Blumentopferde, für den Hinweis.
Ich werde das Urteil auf Unterhaltspflichtverletzung.com (übrigens einer oft gefundene Seite!) veröffentlichen und bitte jeden um Unterstützung durch Bekanntgabe derartiger Beiträge oder Urteile.
Man könnte noch anfügen, dass ganz oft selbst die zuständigen Gerichte (Amtsgerichte wie Landgerichte (aber auch OLG's) nicht in der Lage sind, berufungs-/ revisionssichere Entscheidungen zu treffen.
Beispiele gibt es ja reichlich.
Das Urteil und die darin vertretene Rechtsauffassung zum 140 Abs. 2 StPO war mir nicht bekannt und ich empfehle dringend zu beachten, dass Richter angreifbar sind, die ihre Pflicht zur Ermessensausübung verletzen, da sie ja nicht nur auf Antrag des Angeklagten, sondern auch von Amts wegen einen Pflichtverteidiger zu bestellen haben, wenn die Voraussetzungen vorliegen.
Interessant zu lesen auch Anwalt.de
Damit gilt für alle betroffenen Väter: Feuer frei!
Danke, Blumentopferde, für den Hinweis.
Ich werde das Urteil auf Unterhaltspflichtverletzung.com (übrigens einer oft gefundene Seite!) veröffentlichen und bitte jeden um Unterstützung durch Bekanntgabe derartiger Beiträge oder Urteile.