30-10-2013, 13:53
Hallo p,
danke für den Hinweis.
Ich kann natürlich nicht in die Zukunft schauen, aber zumindest die tournusmäßige Heruafstufung kommt erst wieder in 2 Jahren.
Kann die KM einen Auskunftsanspruch unter diesen Umständen einklagen? Was passiert wenn ich Auskunft geben muss, die Gehaltssteigerung allerdings unter 10 % ist? Es herrscht doch Anwaltszwang. Muss die KM dann alle Kosten tragen?
Danke und Grüße
Lullaby
danke für den Hinweis.
Ich kann natürlich nicht in die Zukunft schauen, aber zumindest die tournusmäßige Heruafstufung kommt erst wieder in 2 Jahren.
Kann die KM einen Auskunftsanspruch unter diesen Umständen einklagen? Was passiert wenn ich Auskunft geben muss, die Gehaltssteigerung allerdings unter 10 % ist? Es herrscht doch Anwaltszwang. Muss die KM dann alle Kosten tragen?
Danke und Grüße
Lullaby