30-10-2013, 16:20
(29-10-2013, 22:30)p schrieb: Wo bleibt eigentlich das ansonsten unvermeidliche Geplärre der Justizministerinnen nach Verschärfungen? Vergewaltigung hat eine Verjährungsfrist von 20 Jahren. Bei minderjährigen Opfern beginnt diese Frist jedoch erst mit der erlangten Volljährigkeit zu laufen. Wo bleibt die Gleichberechtigung? Dann muss auch die Falschbeschuldigung derselben Verjährungsfrist unterfallen.
In diesem Fall hätte sich eine längere Verjährungsfrist für das Opfer katastrophal ausgewirkt: Dann hätte er nämlich vermutlich auf seine Rehabilitierung noch länger warten müssen, weil anzunehmen ist, dass die Tochter eben immer bis zum sicheren Ablauf der Verjährungsfrist mit ihrer Aussage gewartet hätte.
In dem Fall hätte dem Vater am besten eine möglichst kurze Verjährungsfrist geholfen.