30-10-2013, 16:38
Dieser Logik nach solle man Falschbeschuldigung grundsätzlich straffrei stellen, damit sich die Täterinnen und Täter eher trauen, eine Lüge zuzugeben. "Ätschebätsche, war nur Spass. Tschüss dann mal!".
Das Beste wäre eine Rechtspflege, die sich des offenbar ach so unwichtigen Wörtchens "Beweise" erinnert, dann würde die Frage nach Verjäghrungsfrsiten gar nicht erst aufkommen.
Das Beste wäre eine Rechtspflege, die sich des offenbar ach so unwichtigen Wörtchens "Beweise" erinnert, dann würde die Frage nach Verjäghrungsfrsiten gar nicht erst aufkommen.