30-10-2013, 18:15
(30-10-2013, 16:38)p schrieb: Dieser Logik nach solle man Falschbeschuldigung grundsätzlich straffrei stellen, damit sich die Täterinnen und Täter eher trauen, eine Lüge zuzugeben. "Ätschebätsche, war nur Spass. Tschüss dann mal"
Ausgangspunkt war Deine Frage, weshalb es kein "Geplärre" nach
Verschärfungen im Sinne einer längeren Verjährungsfrist gebe. Und meine Erklärung dafür ist eben, dass es für den aktuellen Fall eine kontraproduktive Maßnahme gewesen wäre.