31-10-2013, 10:04
(31-10-2013, 00:15)Theo schrieb: Das kommt aber davon, dass Du gerne ohne Anhaltspunkte spekulierst.
Ich schreibe ja auch offen, dass es Gedankenspiele sind, allerdings durchaus aufgrund von Anhaltspunkten.
Das tust du unzulässigerweise nicht, deine Behauptung über die Folgen einer längeren Verjährungsfrist ist eine unbelegte Spekulation, die du uns als Faktum mit logischem Zusammenhang verkaufen willst, den du gar nicht nachgewiesen hast.
(31-10-2013, 00:15)Theo schrieb: Wohl kaum. Für die Wiederaufnahme müssen strenge Kriterien vorliegen, z.B. neue Beweismittel.
Spekulation. Wo stand, dass Schwenn den Fall nicht angenommen hätte und die Wiederaufnahme gescheitert wäre, wenn die Tochter nicht ausgepackt hätte? § 359 StPO kennt übrigens eine ganze Reihe von Begründungen. Lies mal den Artikel und die darin enthaltene Kritik an den Gutachten. Die Wiederaufnahme im Fall Witte begann über ein neues Gutachten, das die Unglaubwürdigkeit der Hauptzeugin in Frage stellte. Erst als die Wiederaufnahme bereits lief, kam neues Beweismaterial auf den Tisch - das die Staatsanwaltschaft in einem unglaublichen Fall von Rechtsbeugung zurückgehalten hatte. Wie die Strafanzeige von Schwenn dazu ausging, ist mir leider nicht bekannt.
(31-10-2013, 00:15)Theo schrieb: Im Übrigen scheint der Vater selbst sich sehr viel weniger auf Rache aus zu sein als so manche hier:
Die Unterstellung eines billigen Rachbedürfnisses wäre allerdings eine ziemlich armselige Spekulation. Wieso wäre die Verlängerung der Verjährung auf das Niveau der falschangezeigten Taten blosses Rachbedürfnis statt Gerechtigkeit? Mit dieser zusammenhanglosen Behauptung könnte man auch ebenso freischwebend behaupten, die Verjährungsfristen für andere Taten, z.B. Vergewaltigung wären viel zu lang, schliesslich sei spätestens nach ein paar Jahre alles nur noch billige Rache.
Ich stelle nur fest, dass Politiker angesichts von Straftaten die es in die Medien schaffen ständig von allen möglichen Verschärfungen plärren. In diesem und in anderen Fällen höre ich nichts von Polikern, auch nicht über die zugrundeliegende Frage der praktizierten Mechanik des Strafrechts bei Vergewaltigungen. Seltsame Stille!
Die Verjährungsverlängerungen bei Vergewaltigung sind übrigens ein sehr interessantes Thema. Die Hemmung der Verjährung würde nämlich erst kürzlich verlängert, vom 18. auf das 21. Lebensjahr. Eingeführt wurde die Hemmung bis 18 überhaupt erst am 30.6.1994, unter grossem politischen Getöse.
Wo bleibt die Diskussion und Forderungen auf der anderen Seite, der Seite von Falschbeschuldigungen zu diesem Straftatbestand?