31-10-2013, 14:31
Hier nun -damit könnte auch die von @theddendorfer gestellte Frage beantwortet sein- der Zurückweisungsbeschluss des Oberlandesgericht Hamm.
Immerhin ist man meiner Rechtsauffassung gefolgt, dass der 1696 BGB nicht anwendbar ist und die Schranken für eine Übertragung des gemSR sich allein an § 1626a BGB zu orientieren haben (was RA Borkenkäfer und die junge und unerfahrene Richterin doch wohl verkannt hatten).
Akt Nr. 11 des Possentheaters
Immerhin ist man meiner Rechtsauffassung gefolgt, dass der 1696 BGB nicht anwendbar ist und die Schranken für eine Übertragung des gemSR sich allein an § 1626a BGB zu orientieren haben (was RA Borkenkäfer und die junge und unerfahrene Richterin doch wohl verkannt hatten).
Akt Nr. 11 des Possentheaters