@ealge:
Klau mal einem Kind den Lollie, was da wohl los ist.
Die Mutti hatte einen maximalen Unterhaltstitel und den will sie wieder haben, mit dem Unterschied, das der Zahlbetrag diesmal höher ausfällt.
Also, sie will zu ihrem Lollie noch einen Zweiten.
Dazu bist du nicht verpflichtet und du bist bereit den Unterhalt neu titulieren zu lassen - und zwar zu deinen Bedingungen.
Entweder der alte Titel bleibt bestehen und wird weiterhin bedient oder der Neue wird eben zeitlich befristet.
Ich erkenne hier keine Basis für irgendeine Diskussion.
Gehe zum Notar und lass dir eine entsprechende befristete Urkunde ausstellen - je dynamischer je kürzer die Laufzeit.
Lass den Notar den Versand an die Mutter übernehmen und gut ist.
Dann hast du dein Soll erfüllt.
Klau mal einem Kind den Lollie, was da wohl los ist.
Die Mutti hatte einen maximalen Unterhaltstitel und den will sie wieder haben, mit dem Unterschied, das der Zahlbetrag diesmal höher ausfällt.
Also, sie will zu ihrem Lollie noch einen Zweiten.
Dazu bist du nicht verpflichtet und du bist bereit den Unterhalt neu titulieren zu lassen - und zwar zu deinen Bedingungen.
Entweder der alte Titel bleibt bestehen und wird weiterhin bedient oder der Neue wird eben zeitlich befristet.
Ich erkenne hier keine Basis für irgendeine Diskussion.
Gehe zum Notar und lass dir eine entsprechende befristete Urkunde ausstellen - je dynamischer je kürzer die Laufzeit.
Lass den Notar den Versand an die Mutter übernehmen und gut ist.
Dann hast du dein Soll erfüllt.