(31-10-2013, 15:08)Jessy schrieb: Danke. Kannst du mir bitte noch grob sagen, wie du auf die Zahlen kommst?
Bei einem Streitwert von 3000€ beträgt eine Gerichtsgebühr 81 € und eine Anwaltsgebühr 201 €. Bei einem Berufungsverfahren (ich bin jetzt grob davon ausgegangen, dass die Gebühren bei Beschwerde und Berufung analog gelten) fallen eine vierfache Gerichtsgebühr und eine 2,8-fache Anwaltsgebühr (Anwaltsgebühr natürlich plus MwSt) an.