31-10-2013, 15:43
Ich denke, ihr zieht das von der falschen Seite her auf.
Wenn ihr weiteren Umgang von der Entscheidung des OLG abhängig machen wollt - wieso dann die Frage nach Beschleunigung des Verfahrens? Entweder ihr wollt Umgang, dann wartet ihr nicht auf´s OLG, sondern nehmt Umgang wahr nach bestehender Regelung. Oder ihr wollt nicht - dann ist es aber auch egal, WANN ihr vor dem OLG untergeht.
Austriake
Wenn ihr weiteren Umgang von der Entscheidung des OLG abhängig machen wollt - wieso dann die Frage nach Beschleunigung des Verfahrens? Entweder ihr wollt Umgang, dann wartet ihr nicht auf´s OLG, sondern nehmt Umgang wahr nach bestehender Regelung. Oder ihr wollt nicht - dann ist es aber auch egal, WANN ihr vor dem OLG untergeht.
Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1