31-10-2013, 19:26
(31-10-2013, 18:57)sorglos schrieb:Dein Ernst? Insbesondere kein Maßstab für Väter mit kleinen Kindern und jahrelangen Umgangsprozessen und mehreren SR-Anträgen???(31-10-2013, 18:17)Ibykus schrieb: Das Problem einer solchen Rechtsprechung liegt auf einer ganz anderen Ebene.Für andere kann das keinesfalls als Maßstab genommen werden (insbesondere nicht mit kleineren Kindern und jahrelangen Umgangsprozessen und mehreren Anläufen zum SR).
Nach der Neuregelung, derzufolge ja man überhaupt als nicht verheirateter Vater erst Anträge stellen darf, kommt es natürlich zwangsläufig zu einer Verbesserung: zwei Übertragungen sind ggü dem vorherigen Rechtszustand 200 %!
In meinem Fall wurde das gemSR verweigert, weil eine Mutter frechdreist Umstände behauptet hat, die einfach nicht der Wirklichkeit entstprechen.
Lies Dir die Begründung des Beschlusses noch einmal durch. Doch selbst wenn die von ihr behaupteten Streitereien vorgelegen hätten, sind sie nicht im Geringsten geeignet, ein gemSR aus Kindeswohlgründen zu verhindern. Nur wer -wie das OLG es getan hat- die Vorfälle der Vergangenheit bewußt überbewertet und unter Verwendung einer Glaskugel in die Zukunft projiziert, findet Argumente, den Antrag zurückzuweisen.
Das ist nach wie vor möglich! Wem das keine Sorgen bereitet, der hat sich den Nick "sorglos" passend zugelegt.
Ich halte es auch für kontraproduktiv, diese Rechtsprechungspraxis als "Ausrutscher" oder "Ausnahme" zu bewerten. Denn so läßt sich ein gemSR von Geburt an sicher nicht durchsetzen.
Ich bin überhaupt nicht sorglos!