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Null Uhr - 19.05.2013 die Lange Nacht des Sorgerechts
Ein Ausrutscher ist das nicht. Die Begründung entspricht fast exakt den Begründungen, die ich bisher in anderen Ablehnungsbegründungen gesehen habe. Wenn Ablehnung, dann sind das die Standardtextbausteine. Was naheliegt, schon vor Inkrafttreten der Reform haben sich die Sorgerechtsablehnerinnen auf dieser Schiene eingefahren.

Es ist halt eine Fortschreibung des Ist-Zustandes in deinem Fall, aber auch keine Verschlechterung. Verloren hast du nichts, das nicht vorher schon weg war.
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RE: Null Uhr - 19.05.2013 die Lange Nacht des Sorgerechts - von p__ - 31-10-2013, 19:37
RE: Null Uhr - 19.05.2013 die Lange Nacht des Sorgerechts - von Kindeswohlhandel.de - 19-03-2014, 07:11

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