31-10-2013, 22:28
(31-10-2013, 22:07)VfLBochum schrieb: - Aufgrund dessen erstmal alleiniges Sorgerecht beantragt
Du oder der Vater? Wie ist das Verfahren ausgegangen? Auch der Umzug: Bist du weggezogen oder der Vater mit Kind? Das kommt nicht klar heraus.
(31-10-2013, 22:07)VfLBochum schrieb: -Familiengutachten,aus dem hervorging,er hätte die bessere Bindungstoleranz
War das ein neues Verfahren oder der Verlauf des alten Verfahrens? Was wollte eigentlich das Kind? Wurde es befragt?
Versuche, das mal chronologisch darstellen. Wer hat was mit welcher Begründung beantragt, wie lautete der Beschluss.
(31-10-2013, 22:07)VfLBochum schrieb: Was heißt das für mich? Umgangsauschluß??
Nein! Das heisst, dass du jetzt wieder gerichtlich weitermachen musst. Es gibt eine bestehende Umgangsregelung, der Vorschlag deines Anwalts mit dem Ordnungsgeld ist gut. Mach das!
Allerdings kommt mir die ganze Geschichte sehr seltsam vor. Dass nur wegen angeblich besserer Bindungstoleranz das Sorgercht verlorengeht, gibts in Deutschland eigentlich nicht. Die Bindungstoleranz des Vaters hat sich deiner Schilderung nach ja auch sofort als Luftnummer herausgestellt. Da schimmern viele Lücken durch, der Fall ist nicht vollständig beschrieben.