31-10-2013, 23:32
Ein bedauernswerter Beschluß, der glücklicherweise ohne Auswirkungen auf des Verhältnis Vater - Tochter bleiben wird (nehme ich ´mal an).
Er zeigt aber deutlich, wie wenig es staatsnahen deutschen Juristen gegeben ist, unter menschenrechtswidrigen Voraussetzungen zustande gekommene Entscheidungen grundsätzlich in Frage zu stellen. Sarkastisch könnte man das als "Tradition" bezeichnen.
Insofern ist da wohl etwas dran, dass den wilden Stämmen Germaniens familienrechtliche Sonderwege zugestanden werden müssen, da von den dort in diesen Bereichen Tätigen eine Annäherung an die europäische Rechtskultur nicht geleistet werden kann...
Er zeigt aber deutlich, wie wenig es staatsnahen deutschen Juristen gegeben ist, unter menschenrechtswidrigen Voraussetzungen zustande gekommene Entscheidungen grundsätzlich in Frage zu stellen. Sarkastisch könnte man das als "Tradition" bezeichnen.
Insofern ist da wohl etwas dran, dass den wilden Stämmen Germaniens familienrechtliche Sonderwege zugestanden werden müssen, da von den dort in diesen Bereichen Tätigen eine Annäherung an die europäische Rechtskultur nicht geleistet werden kann...
Wer nicht taktet, wird getaktet...