01-11-2013, 19:28
es gibt drei Möglichkeiten, sich nach 170 strafbar zu machen:
1. du zahlst trotz Leistungsfähigkeit zu sein nicht
2. du wendest die bestehende Leistungsunfähigkeit nicht ab
3. du führst die Leistungsunfähigkeit vorsätzlich herbei
Bei Dir geht es um Nr. 2!
Um eine bestehende Leistungsunfähigkeit abzuwenden, musst Du Dich um Arbeit bemühen. Das beschwörst Du mit allem, was der Gegenseite heilig ist (Du selbst glaubst nicht an solchen Unsinn), beteuerst ausdrücklich, dass Dir das leider trotz aller Anstrengungen dazu noch nicht gelungen ist und drückst Dir demonstrativ ein Papiertaschentuch gegen die Augen und sprichst die Worte:
"Leider, leider Herr Staatsanwalt - aber so lange sie mir nicht das Gegenteil beweisen können, sollten sie die Akte zu Übungszwecken einem Referendar weiter geben oder dem Reißwolf zuführen."
Dich zu verurteilen, weil Du verdienen könntest, was wessen Phantasie auch immer entspringt, ist nicht möglich.
Du musst nur frech und dreist genug lügen!
(und Dich auf den Rat von Gerald Emmermann vom Väterwiderstand.de beziehen)
1. du zahlst trotz Leistungsfähigkeit zu sein nicht
2. du wendest die bestehende Leistungsunfähigkeit nicht ab
3. du führst die Leistungsunfähigkeit vorsätzlich herbei
Bei Dir geht es um Nr. 2!
Um eine bestehende Leistungsunfähigkeit abzuwenden, musst Du Dich um Arbeit bemühen. Das beschwörst Du mit allem, was der Gegenseite heilig ist (Du selbst glaubst nicht an solchen Unsinn), beteuerst ausdrücklich, dass Dir das leider trotz aller Anstrengungen dazu noch nicht gelungen ist und drückst Dir demonstrativ ein Papiertaschentuch gegen die Augen und sprichst die Worte:
"Leider, leider Herr Staatsanwalt - aber so lange sie mir nicht das Gegenteil beweisen können, sollten sie die Akte zu Übungszwecken einem Referendar weiter geben oder dem Reißwolf zuführen."
Dich zu verurteilen, weil Du verdienen könntest, was wessen Phantasie auch immer entspringt, ist nicht möglich.
Du musst nur frech und dreist genug lügen!
(und Dich auf den Rat von Gerald Emmermann vom Väterwiderstand.de beziehen)