01-11-2013, 22:32
(01-11-2013, 20:55)raid schrieb: Welche Chance hat dann die Staatsanwaltschaft dem Unterhaltsschuldner überhaupt was nachweisen zu können, außer durch ein Geständnis von ihm oder durch die konkrete Aussage eines Arbeitgebers - er hätte ihn für 1500 Euro netto eingestellt?keine!
Die Prognose eines JobCenterMitarbeiters reicht auch nicht. Schon deswegen nicht, weil jeder, der abends Nachrichten sieht, mitbekommt, dass der eine Experte die Zahlen so und ein anderer Experte die Zahlen anders auslegt.
Und konkrete Aussichten, im regionalen Bereich gute Chancen zu haben, beweisen noch nicht, dass man hätte mit einem entsprechenden Gehalt eingestellt worden wäre.
Schade, Deine Akte, Skippie, würde mich interessieren.
Du solltest -unbedingt schriftlich- Beweisanträge stellen, nämlich durch Hinzuziehung eines Sachverständigen! klären lassen, dass der Depp vom JC keine Ahnung hat.
Wie stehts mit Deiner Gesundheit?
Ist die Einkommenssituation der KM geklärt?
In meinem Verfahren hatte man Lust und Laune verloren, das Verfahren zu Ende zu führen.
Und als ich mich nach Einstellung des 2. Verfahrens selbst angezeigt hatte, damit ich nicht meinen Anspruch auf Akteneinsicht verliere, bekam ich ziemlich schnell die angeforderten Kopien vom Landesjustizministerium.