02-11-2013, 12:27
... und das wirft man Dir offensichtlich vor, wie ich dem mir zugesandten Urteil entnehme....
Und ich kann mir nicht erklären warum?
Hattest Du dem Richter nicht versichert, wie sehr Du Dir den Ar... aufgerissen hast um eine Arbeit zu bekommen, die Dich in die Lage versetzt Unterhalt zahlen zu können?
Nachweisen hättest Du das nicht müssen. Denn wenn man Dir das nicht glaubt, muss man Dir das Gegenteil beweisen. Die Arbeit der StAschaft musst nicht Du leisten.
Was man Dir -zu recht- vorwirft ist die Tatsache, dass Du Dich nicht einmal arbeitslos gemeldet hattest. Aber auch dieser Vorwurf allein reicht nicht aus:
Und ich kann mir nicht erklären warum?
Hattest Du dem Richter nicht versichert, wie sehr Du Dir den Ar... aufgerissen hast um eine Arbeit zu bekommen, die Dich in die Lage versetzt Unterhalt zahlen zu können?
Nachweisen hättest Du das nicht müssen. Denn wenn man Dir das nicht glaubt, muss man Dir das Gegenteil beweisen. Die Arbeit der StAschaft musst nicht Du leisten.
Was man Dir -zu recht- vorwirft ist die Tatsache, dass Du Dich nicht einmal arbeitslos gemeldet hattest. Aber auch dieser Vorwurf allein reicht nicht aus:
OLG Koblenz, Beschluss v. 03.11.2010, 2 Ss 184/10 schrieb:Zu den nachfolgenden Zeiten der Arbeitslosigkeit und der Arbeitssuche (Seite 3 UA) gilt, dass Leistungsfähigkeit des Täters sich auch aus erzielbaren, wenn auch tatsächlich nicht erzielten Einkünften ergeben kann. In diesem Fall sind jedoch die Beschäftigungsmöglichkeiten sowie die Beträge festzustellen, die er durch zumutbare Arbeit hätte verdienen können. Die bloße Feststellung, er habe sich pflichtwidrig nicht als arbeitsuchend gemeldet bzw. keine genügenden eigenen Anstrengungen unternommen, reicht für sich nicht aus. Vielmehr ist darzulegen, dass und gegebenenfalls in welchem Umfang dies bei pflichtgemäßem Verhalten zu zumindest teilweiser Leistungsfähigkeit geführt hätte (vgl. BayObLG in NStZ-RR 2002, 11).